Rechtsprechung
BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 20 StGB; § 62 StGB
Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Missachtung von Vorsichtsregeln im Umgang mit Feuer infolge psychischer Erkrankung; Verhältnismäßigkeit der Anordnung; Anforderung an die Prognose bei Fahrlässigkeitstaten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einer fahrlässigen Anlasstat
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 62 § 63
Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77
Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …
Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07
Es muss wahrscheinlich sein, dass der Rechtsfrieden durch neue Taten schwer gestört wird (BGHSt 27, 246, 248;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25). - BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere …
Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07
Dies ergibt sich aus dem - im gesamten Maßregelrecht geltenden und aus dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Übermaßverbots abgeleiteten - Subsidiaritätsprinzip (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 300, 301 m.w.N.). - BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86
Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07
Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1). - BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98
Fehlende Hemmungsfähigkeit bezüglich sexuellem Verhalten gegenüber Kindern - …
Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07
Es muss wahrscheinlich sein, dass der Rechtsfrieden durch neue Taten schwer gestört wird (BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).