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   BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07   

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https://dejure.org/2008,9668
BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07 (https://dejure.org/2008,9668)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2008 - 5 StR 424/07 (https://dejure.org/2008,9668)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2008 - 5 StR 424/07 (https://dejure.org/2008,9668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 20 StGB; § 62 StGB
    Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Missachtung von Vorsichtsregeln im Umgang mit Feuer infolge psychischer Erkrankung; Verhältnismäßigkeit der Anordnung; Anforderung an die Prognose bei Fahrlässigkeitstaten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei einer fahrlässigen Anlasstat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 62; ; StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 62 § 63
    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07
    Es muss wahrscheinlich sein, dass der Rechtsfrieden durch neue Taten schwer gestört wird (BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07
    Dies ergibt sich aus dem - im gesamten Maßregelrecht geltenden und aus dem verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt des Übermaßverbots abgeleiteten - Subsidiaritätsprinzip (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 300, 301 m.w.N.).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07
    Sie darf deshalb nur angeordnet werden, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98

    Fehlende Hemmungsfähigkeit bezüglich sexuellem Verhalten gegenüber Kindern -

    Auszug aus BGH, 05.03.2008 - 5 StR 424/07
    Es muss wahrscheinlich sein, dass der Rechtsfrieden durch neue Taten schwer gestört wird (BGHSt 27, 246, 248; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
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